Vertretungsberechtigte Person
Andreas Ebi (Inhaber)
Handelsregister-Eintrag
Ebis Bike Shop
Unternehmens-Nr. (UID)
CHE-136.583.858
Mehrwertssteuernummer
CHE-
Haftungsausschuss
Ebis Bike Shop übernimmt keinerlei Gewähr hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Informationen.
Haftungsansprüche gegen den Autor wegen Schäden materieller oder immaterieller Art, welche aus dem Zugriff oder der Nutzung bzw. Nichtnutzung der veröffentlichen Informationen, durch Missbrauch der Verbindung oder durch technische Störungen entstanden sind, werden ausgeschlossen. Alle Angebote sind unverbindlich. Ebis Bike Shop behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne besondere Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung teilweise oder endgültig einzustellen.
Links auf Websites Dritter
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Urheberrechte
Die Urheber- und alle anderen Rechte an Inhalten, Bildern, Fotos oder anderen Dateien auf dieser Website gehören aussliesslich der Firma Ebis Bike Shop.
Bei einem Sturz oder versehentlichen Stößen können strukturelle Schäden am Rahmen oder an einzelnen Komponenten entstehen. Mit dem Crash Replacement Programm kannst du Rahmen, Gabel, Felgen, Lenker im Schadensfall zu vergünstigten Konditionen ersetzen. Außerdem können wir die ersetzten Komponenten austauschen bzw. deine vorhandenen Komponenten am neuen Rahmen anbringen.
Das Crash Replacement Programm ist ein freiwilliges Angebot von Gschwind-Cycling zum Ersatz von Komponenten, die bei einem Unfall beschädigt wurden. Es ist nicht für Komponenten von Drittanbietern verfügbar und wir können nicht garantieren, dass immer Ersatzteile verfügbar sind.
Crash Replacement Berechtigung
Das Crash Replacement Programm gilt nur für den ursprünglichen Besitzer eines Bikes und ist nicht übertragbar. Der Service kann einmalig innerhalb der ersten 3 Jahre nach dem Kauf in Anspruch genommen werden. Das Angebot gilt ausschließlich für gleiche Komponenten. Ein Wechsel des Modells oder der Rahmengröße ist nicht möglich. Der Sonderpreis ist nicht mit anderen Rabatten oder Angeboten kombinierbar. Das Crash Replacement Angebot gilt nicht für Versicherungsunternehmen oder Versicherungsfälle. Crash Replacement hängt von deinem Lieferort und der Verfügbarkeit von Teilen ab.
Wie funktioniert das Crash Replacement Programm?
Schicke uns eine Beschreibung des Schadens mit Fotos und deinen Kontaktdaten. Möglicherweise musst du dein Bike für eine detaillierte Inspektion in unsere Werkstatt. Unser Team schaut sich alles gründlich an und meldet sich mit einem Angebot für die nötigen Reparaturen bei dir. Wenn du den Auftrag erteilt hast, bestellen wir die Ersatzteile. Beschädigte Teile gehen in das Eigentum von Gschwind-Cycling über und müssen eingeschickt werden, bevor wir mit der Bearbeitung fortfahren. Unsere Werkstatt kann dir außerdem ein Angebot für einen Service und die Montage der Ersatzteile machen.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen oder die vereinbarte Reparatur erbringen.
Kein Weiterverkauf: Ebi`s Bike Shop verkauft Produkte direkt an Endnutzer. Wir können einseitig jede Bestellung stornieren, von der wir glauben, dass sie mit dem Ziel des Weiterverkaufs des Produkts getätigt wurde oder die auf sonstige Weise gegen Treu und Glauben verstößt.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises für die betreffende Ware vor.
Haftung
Auf Schadensersatz haften wir den Kunden gegenüber nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
Bei Pflichtverletzungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – haften wir für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf; in diesem Fall ist unsere Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist beispielsweise unsere Pflicht zur Lieferung und Verschaffung des Eigentums an dem gekauften Produkt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder insoweit eine Garantie übernommen wurde. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben in allen Fällen unberührt.
Gewährleistung
Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
Ist die gelieferte Ware mit einem Sachmangel behaftet, kann der Kunde von uns zunächst die Beseitigung des Mangels oder Lieferung von mangelfreier Ware verlangen. Ist der Kunde Unternehmer, können wir jedoch zwischen der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen.
Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Mängelgewährleistungsfrist zwei (2) Jahre. Ist der Kunde Unternehmer beträgt die Mängelgewährleistungsfrist ein (1) Jahr. Diese Gewährleistungsfristen gelten nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen durch uns oder unseren gesetzlichen Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen oder im Falle der Arglist oder im Umfang gewährter Garantien.
Garantie
Rahmen und Rahmensets (Gschwind-Cycling), gibt es für den Erstkäufer eine zwei (2) -jährige Garantie ab Kaufdatum auf die strukturelle Integrität von Rahmen oder Rahmensets für den Erstkäufer. Ein Rahmenset besteht aus einem Rahmen und einer starren Gabel, produziert bei der Firma ShenZhen Tantan Sorts Equipment. Die Garantie gilt nicht für Schäden durch unsachgemäßen bzw. nicht bestimmungsgerechten Gebrauch gemäß den auf unserer Website dargestellten Einsatzgebieten für das jeweilige Produkt, wie z. B.: Vernachlässigung des Produkts (ungenügende Pflege und Wartung); Veränderungen am Rahmen oder der Gabel (z. B. Gravuren oder Lackierungen); An- und Umbau zusätzlicher von uns nicht ausdrücklich freigegebener Komponenten oder Austausch der von uns verbauten Komponenten bei Auslieferung durch nicht gleichartige Komponenten; Sturz; Überbelastung; Sprüngen; oder Überbeanspruchungen anderer Art.
Ebis Bike Shop behält sich das Recht vor, die Garantieleistung auf das Land zu beschränken, in dem das Produkt gekauft wurde. Wir werden defekte Rahmen oder Gabeln reparieren oder durch ein entsprechendes Nachfolgemodell ersetzen. Der Ersatz durch ein Nachfolgemodell kann notwendig sein, da wir unsere Bestände nicht unbegrenzt vorhalten können. In jedem Fall werden wir uns bemühen ein Produkt zur Verfügung stellen, dass dem ursprünglichen Produkt so ähnlich wie möglich ist.
Andere Komponente und Produkte (z.B. Bekleidung) und alle Komponenten von Drittherstellern (z.B. Bremsen, Schaltwerke) sind nicht von dieser Garantie umfasst. Allerdings kann eine spezifische Garantie des Drittherstellers greifen. Informationen hierzu sind auf den Herstellerseiten des Drittherstellers zu finden. Ausgestattet ist. Federgabeln fallen nicht unter die Definition eines Rahmens oder Rahmensets. Ausgenommen sind zudem Schäden an der Lackierung/Anodisierung.
Ausgewählte Bauteile von (Gschwind-Cycling): Auf Sattelstützen und Cockpits (Lenker/Vorbaueinheit) der (Gschwind-Cycling) gewähren für den Erstkäufer wir ebenfalls eine zwei (2) -jährige Garantie ab Kaufdatum auf die strukturelle Integrität dieser Teile. Lackierungen und Grafiken sind in dieser Definition nicht enthalten.
Die Garantie gilt nicht für Schäden durch unsachgemäßen bzw. nicht bestimmungsgerechten Gebrauch gemäß den auf unserer Website dargestellten Einsatzgebieten für das jeweilige Produkt, wie z. B.: Vernachlässigung des Produkts (ungenügende Pflege und Wartung); Veränderungen am Rahmen oder der Gabel (z. B. Gravuren oder Lackierungen); An- und Umbau zusätzlicher von uns nicht ausdrücklich freigegebener Komponenten oder Austausch der von uns verbauten Komponenten bei Auslieferung durch nicht gleichartige Komponenten; Sturz; Überbelastung; Sprüngen; oder Überbeanspruchungen anderer Art.
Ebis Bike Shop behält sich das Recht vor, die Garantieleistung auf die Schweiz zu beschränken. Wir werden defekte Rahmen oder Gabeln reparieren oder durch ein entsprechendes Nachfolgemodell ersetzen. Der Ersatz durch ein Nachfolgemodell kann notwendig sein, da wir unsere Bestände nicht unbegrenzt vorhalten können. In jedem Fall werden wir uns bemühen ein Produkt zur Verfügung stellen, dass dem ursprünglichen Produkt so ähnlich wie möglich ist.
Alle Komponenten von Drittherstellern (z.B. Federelemente, Bremsen, Schaltwerke) sind nicht von dieser Garantie umfasst. Allerdings kann eine spezifische Garantie des Drittherstellers greifen. Informationen hierzu sind auf den Herstellerseiten des Drittherstellers zu finden.
Anwendbares Recht
Für unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Rechtsverhältnisse zwischen dem Kunden und Ebis Bike Shop gilt das Schweizer Kaufrecht.
Gerichtsstand
Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Ebis Bike Shop der Sitz von Ebis Bike Shop.
Reparaturleistungen
Wünscht der Kunde Reparaturleistungen, die außerhalb der Gewährleistung und Garantie erfolgen sollen, erstellen wir für den Kunden hierzu ein Angebot. An dieses sind wir 2 Wochen gebunden. Ggf. setzt die Angebotserstellung voraus, dass der Kunde uns hierzu das Fahrrad zur Prüfung an unserem Geschäftssitz zugänglich macht.
Der Kunde organisiert den hin und rück Transport des Fahrrads oder des Anbauteil. Befindet sich das Fahrrad oder das Abbauteil außerhalb der Schweiz, organisiert der Kunde den Transport und schließen den Transportauftrag im Namen von ihm ab. Falls wir im eigenen Namen das Transportunternehmen hierzu beauftragen, hat der Kunde die Abhol- und Rücksendekosten im Voraus zu leisten.
Nimmt der Kunde nicht innerhalb der Angebotsbindefrist von 2 Wochen das Angebot an, kommt kein Reparaturauftrag zustande und der Kunde ist zur Rückholung des Rads verpflichtet. Wurde das Rad zur Angebotserstellung per Transportunternehmen an uns gesendet, senden wir das Rad unrepariert auf Kosten und Gefahr des Kunden an ihn zurück.
Falls der Kunde vor Erstellung unseres Angebots einen pauschalen Betrag für die Durchführung der Reparaturleistungen freigegeben hat und im Rahmen der Angebotserstellung ein Übersteigen dieses Betrags festgestellt wird, erhält der Kunde von uns ein neues Angebot zum Abschluss des Reparaturvertrages. An dieses sind wir 2 Wochen gebunden.
Wir melden die Fertigstellung der Reparatur. Die Reparaturrechnung ist sofort nach Abnahme bei Abholung zu begleichen. Auf Wunsch organisieren wir die Rücksendung des reparierten Rads im Namen des Kunden. In diesem Fall ist die Reparaturrechnung vor der Rücksendung des Rads zu entrichten.
Gewährleistung
Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften. Sämtliche Ansprüche des Kunden wegen mangelhafter Reparaturleistung verjähren innerhalb von einem 1 Monat nach Abnahme der Reparaturleistung. Die vorstehende Verkürzung findet keine Anwendung, sofern der Mangel auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine zu vertretende Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, wie z.B. die Verpflichtung zur Reparatur des defekten Fahrrad, zurückzuführen ist und/oder bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Lieferprobleme
Falls die Teile dauerhaft nicht lieferbar sind, ein (1) Jahr, wird das Produkt durch ein gleichgestelltes ersetzt.
Bike Klassifikation
KLASSIFIKATION: KATEGORIE 1
Betrifft Fahrräder die auf üblichen, befestigten Oberflächen verwendet werden, auf denen die Reifen bei durchschnittlicher Geschwindigkeit Bodenkontakt halten sollen, bei gelegentlichen Drops. Drops sind auf 5 cm oder weniger begrenzt.
Für Fahrten auf befestigten Wegen, wie asphaltierten Straßen und Radwegen, wobei die Laufräder im ständigen Kontakt mit dem Untergrund sind (→ keine Sprünge, kein Fahren auf einem Laufrad, keine Bremsungen wobei das Hinterrad den Kontakt zum Boden verliert).
Bestimmungsgemäßer Einsatzzweck: Pendeln und Freizeitfahrten unter moderater Anstrengung
Empfohlene Fahrfertigkeiten: keine besonderen Fahrfertigkeiten erforderlich
Typischer Bereich der Durchschnittsgeschwindigkeit: 15 bis 25 km/h
Zulässiges Fahrergewicht: 100kg oder weniger (inkl. Gepäck & Kleidung)
KLASSIFIKATION: KATEGORIE 2
Betrifft Fahrräder für die Kategorie 1 gilt, und die darüber hinaus auch auf unbefestigten Straßen und Schotterwegen mit moderaten Anstiegen und Gefällen verwendet werden. Unter diesen Bedingungen kann es zu Kontakt mit unebenem Gelände und zu wiederholtem Verlust des Reifenkontakts mit dem Boden kommen.
Für Fahrten auf befestigten Wegen, wie asphaltierten Straßen und Radwegen. Wege, die durch Sand, Schotter oder ähnliche Materialien befestigt sind (z.B. Forststraße, Feldweg). Befestigte Wanderwege, auf denen Wurzeln, Schwellen, Steine und Absätze nicht oder nur wenig vorhanden sind, wobei die Laufräder in einem moderaten abstand immer wieder Kontakt zum Untergrund finden bzw. aufgrund von kleineren Unebenheiten wie Wurzeln den Bodenkontakt kurzzeitig verlieren (→ keine Sprünge, kein Fahren auf einem Laufrad, keine Bremsungen wobei das Hinterrad den Kontakt zum Boden verliert).
Bestimmungsgemäßer Einsatzzweck: Freizeitfahrten und Trekking unter moderater Anstrengung
Empfohlene Fahrfertigkeiten: keine besonderen Fahrfertigkeiten erforderlich
Typischer Bereich der Durchschnittsgeschwindigkeit: 15 bis 25 km/h
Zulässiges Fahrergewicht: 100kg oder weniger (inkl. Gepäck & Kleidung)